615.11
GTCG
CH-SO
§ 137 Gebührentarif (GT) - Ausnahmebewilligung
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Wirtschaft und Arbeit
§ 137 GT · Ausnahmebewilligung
1. Die Gebühren für Ausnahmebewilligungen von den Öffnungszeiten für Geschäfte nach dem Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) vom 8. März 2015 betragen 50-200 Franken.