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§ 137 Gebührentarif (GT) - Ausnahmebewilligung

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Wirtschaft und Arbeit
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§ 137 GT · Ausnahmebewilligung

1. Die Gebühren für Ausnahmebewilligungen von den Öffnungszeiten für Geschäfte nach dem Wirtschafts- und Arbeitsgesetz (WAG) vom 8. März 2015 betragen 50-200 Franken.

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