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615.11 GTCG CH-SO

§ 136 Gebührentarif (bis GT) - Eichamt

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Wirtschaft und Arbeit
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§ 136 bis GT · Eichamt

1. Die zusätzlich zu den eidgenössischen Eichgebühren erhobenen Auslagenentschädigungen im Messwesen betragen

a) Wartezeit, soweit diese von der gebührenpflichtigen Person zu verantworten ist, nach dem Stundenansatz gemäss Eichgebührenverordnung (EichGebV) vom 23. November 2005

b) Transport der nötigen Mess- und Hilfsmittel

1) für Waagen: 15-200

2) für Tanksäulen: 20-100

3) für Abgasprüfgeräte: 20-150

4) weitere Mess- und Hilfsmittel: 20-100

c) Mess- und Hilfsmittel, die gemietet werden müssen

1) Eichlastenzug pro Stunde: 450-600

2) Gasjustierung von Abgasprüfgeräten nach dem Stundenansatz gemäss Eichgebührenverordnung (EichGebV) vom 23. November 2005

3) weitere Mess- und Hilfsmittel nach dem Stundenansatz gemäss Eichgebührenverordnung (EichGebV) vom 23. November 2005

d) Justier- und Einstellungsarbeiten nach dem Stundenansatz gemäss Eichgebührenverordnung (EichGebV) vom 23. November 2005

e) Einsatz von beigezogenen Dritten pro Stunde: 93

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