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§ 134 Gebührentarif (GT) - Konsumkredit

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Wirtschaft und Arbeit
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§ 134 GT · Konsumkredit

1. Die Gebühren für Verfügungen nach dem Bundesgesetz über den Konsumkredit (KKG) vom 23. März 2001 betragen 500-5'000 Franken.

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