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615.11 GTCG CH-SO

§ 131 Gebührentarif (GT) - Sexarbeit

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Wirtschaft und Arbeit
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§ 131 GT · Sexarbeit

1. Die Gebühren für Verfügungen und Entscheide im Zusammenhang mit der Ausübung von Sexarbeit betragen 500-3'000 Franken.

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