615.11
GTCG
CH-SO
§ 131 Gebührentarif (GT) - Sexarbeit
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Wirtschaft und Arbeit
§ 131 GT · Sexarbeit
1. Die Gebühren für Verfügungen und Entscheide im Zusammenhang mit der Ausübung von Sexarbeit betragen 500-3'000 Franken.