615.11
GTCG
CH-SO
§ 124 Gebührentarif (GT) - Jagdbewilligungen
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Wald, Jagd und Fischerei - Jagd
§ 124 GT · Jagdbewilligungen
1. Die Gebühr beträgt für die
a) Bewilligung zum Einfangen und Halten jagdbarer Tiere: 50-200
b) Bewilligung zum Einfangen, Handel, Halten, Aussetzen, zur Ein-, Durch- und Ausfuhr und Präparation geschützter Tiere: 50-1'000
c) Bewilligung für die Ausübung der Falknerei: 50
d) Bewilligung für sportliche Veranstaltungen und gesellschaftliche Anlässe in eidgenössischen Bann- und Schutzgebieten: 100-2'000
e) Bewilligung zum Abschuss jagdbarer oder geschützter Wildtiere: 50-200