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615.11 GTCG CH-SO

§ 124 Gebührentarif (GT) - Jagdbewilligungen

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Wald, Jagd und Fischerei - Jagd
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§ 124 GT · Jagdbewilligungen

1. Die Gebühr beträgt für die

a) Bewilligung zum Einfangen und Halten jagdbarer Tiere: 50-200

b) Bewilligung zum Einfangen, Handel, Halten, Aussetzen, zur Ein-, Durch- und Ausfuhr und Präparation geschützter Tiere: 50-1'000

c) Bewilligung für die Ausübung der Falknerei: 50

d) Bewilligung für sportliche Veranstaltungen und gesellschaftliche Anlässe in eidgenössischen Bann- und Schutzgebieten: 100-2'000

e) Bewilligung zum Abschuss jagdbarer oder geschützter Wildtiere: 50-200

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