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615.11 GTCG CH-SO

§ 119 Gebührentarif (GT) - Bewilligungen im Waldbereich

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Wald, Jagd und Fischerei - Wald
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§ 119 GT · Bewilligungen im Waldbereich

1. Folgende Gebühren sind geschuldet für die

a) Rodungsbewilligung: 300-5'000

b) Schlagbewilligung: 100-1'000

c) Ausnahmebewilligung zum Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen: 20-500

d) Bewilligung zur nachteiligen Nutzung: 100-1'000

e) Fach- und Ausnahmebewilligung betreffend umweltgefährdender Stoffe: 50-200

f) Ausnahmebewilligung zum Kahlschlagverbot: 200-1'000

g) Bewilligung zur Teilung von Wald und Veräusserung von Wald im öffentlichen Eigentum: 200-1'000

h) Bewilligung zur Durchführung von Veranstaltungen im Wald: 100-2'000

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