615.11
GTCG
CH-SO
§ 119 Gebührentarif (GT) - Bewilligungen im Waldbereich
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Wald, Jagd und Fischerei - Wald
§ 119 GT · Bewilligungen im Waldbereich
1. Folgende Gebühren sind geschuldet für die
a) Rodungsbewilligung: 300-5'000
b) Schlagbewilligung: 100-1'000
c) Ausnahmebewilligung zum Befahren von Waldstrassen mit Motorfahrzeugen: 20-500
d) Bewilligung zur nachteiligen Nutzung: 100-1'000
e) Fach- und Ausnahmebewilligung betreffend umweltgefährdender Stoffe: 50-200
f) Ausnahmebewilligung zum Kahlschlagverbot: 200-1'000
g) Bewilligung zur Teilung von Wald und Veräusserung von Wald im öffentlichen Eigentum: 200-1'000
h) Bewilligung zur Durchführung von Veranstaltungen im Wald: 100-2'000