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615.11 GTCG CH-SO

§ 115 Gebührentarif (GT) - Hundehaltung

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Veterinärwesen
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§ 115 GT · Hundehaltung

1. Die Gebühren für folgende Tätigkeiten nach dem Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) vom 7. November 2006 betragen

a) Haltebewilligung für Hunde bestimmter Rassen (§ 4): 200-3‘000

b)* Anordnung von Massnahmen (§ 5): 100-3'000

c)* ...

d) Mahngebühr pro Mahnung: 50

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