Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
615.11 GTCG CH-SO

§ 113 Gebührentarif (GT) - Bewilligungen zur Beförderung von Personen

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Verkehr
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (175 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 113 GT · Bewilligungen zur Beförderung von Personen

1. Die Gebühren für die Bewilligungen zur Beförderung von Personen betragen 100-1'000 Franken.

← § 112 GT Gebührentarif (GT) - Gebührenpflicht § 114 GT →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →