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615.11 GTCG CH-SO

§ 112 Gebührentarif (GT) - Gefahrengutbeauftragtenverordnung

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Umwelt
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§ 112 GT · Gefahrengutbeauftragtenverordnung

1. Für Tätigkeiten nach der eidgenössischen Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schiene und Gewässern (Gefahrgutbeauftragtenverordnung, GGBV) vom 15. Juni 2001 sind folgende Gebühren geschuldet

a) Kontrollen: 100-5'000

b) Erlass einer Verfügung: 100-5'000

c) Registrierung von Gefahrgutbeauftragten: 50-200

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