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615.11 GTCG CH-SO

§ 111 Gebührentarif (GT) - Dünger-Verordnung

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Umwelt
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§ 111 GT · Dünger-Verordnung

1. Für Tätigkeiten nach der eidgenössischen Verordnung über das Inverkehrbringen von Düngern (Dünger-Verordnung, DüV) vom 10. Januar 2001 sind folgende Gebühren geschuldet

a) Erhebung, Untersuchung und Beurteilung von Proben: 100-10'000

b) Kontrollen: 100-5'000

c) Erlass einer Verfügung: 100-5'000

d) Überprüfung von Sicherheitsdatenblättern: 100-2'000

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