615.11
GTCG
CH-SO
§ 103 Gebührentarif (GT) - Materialentnahmestellen
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Umwelt
§ 103 GT · Materialentnahmestellen
1. Die Gebühren betragen für die
a) Bewilligung von Materialentnahmestellen und Deponien 400-75'000
b) Überwachung von Materialentnahmestellen, pro Jahr 1'000-3'000