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615.11 GTCG CH-SO

§ 102 Gebührentarif (GT) - Wasser, Boden, Abfall

Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Umwelt
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§ 102 GT · Wasser, Boden, Abfall

1. Für folgende Tätigkeiten nach dem Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) vom 4. März 2009 sind Gebühren geschuldet

a) Erteilung, Änderung oder Entzug einer Bewilligung: 100-15'000

b) Abnahme und Kontrolle von Anlagen, die nach dem GWBA bewilligt wurden: 300-3'000

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