615.11
GTCG
CH-SO
§ 102 Gebührentarif (GT) - Wasser, Boden, Abfall
Gebühren der Verwaltung - Gebühren nach Aufgabenbereichen - Umwelt
§ 102 GT · Wasser, Boden, Abfall
1. Für folgende Tätigkeiten nach dem Gesetz über Wasser, Boden und Abfall (GWBA) vom 4. März 2009 sind Gebühren geschuldet
a) Erteilung, Änderung oder Entzug einer Bewilligung: 100-15'000
b) Abnahme und Kontrolle von Anlagen, die nach dem GWBA bewilligt wurden: 300-3'000