§ 100 Gebührentarif (GT) - Bewilligungen
§ 100 GT · Bewilligungen
1. Die Gebühren für die Bewilligung zur Sondernutzung von Kantonsstrassen ohne Auswirkung auf den Verkehrsfluss betragen
a) Bewilligungsgebühr (Grundgebühr): 50-1'500
b) Kurzfristige Belegung mit kommerzieller Nutzung (insbesondere Gartenwirtschaft, Verkaufsstände etc.) pro m² und Saison, je nach Charakter der Strasse: 50-100
c) Kurzfristige Belegung ohne kommerzielle Nutzung (insbesondere Mulden, Gerüste, etc.) pro m² und Monat, je nach Charakter der Strasse: 5-15
d) Langfristige Belegung mit kommerzieller Nutzung (insbesondere Kreisel-Innenflächen, Areal neben Verkehrsflächen etc.) unter Berücksichtigung des Verkehrswertes der beanspruchten Fläche, pro Jahr: 100-10'000
e) Langfristige Belegung ohne kommerzielle Nutzung (insbesondere Kreisel-Innenflächen, Areal neben Verkehrsflächen etc.) unter Berücksichtigung des Realwertes der beanspruchten Fläche, pro Jahr: 100-10'000
f) Abgeltung Durchleitungsrecht, pro Laufmeter, je nach Charakter der Strasse: 1-10
2. Die Gebühren für die Bewilligung zur Sondernutzung von Kantonsstrassen mit Auswirkung auf den Verkehrsfluss betragen
a) Bewilligungsgebühr (Grundgebühr): 150-1'500
b) Kurzfristige Nutzung mit Verkehrsbeeinträchtigung verbunden (insbesondere Baustelle mit Lichtsignalanlage, Aufhebung von Fussgängerpassagen, Fahrspurreduktion etc.), pro Tag, je nach Charakter der Strasse: 5-300
3. Die Gebühren für die Bewilligung von Verankerungen im Strassenareal betragen je nach Tonnen Zugkraft 150-10'000 Franken.