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§ 8 Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden (Hundeverordnung) - Inkrafttreten

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§ 8 Hundeverordnung · Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über das Halten von Hunden vom 7. November 2006 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.

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