614.72
CH-SO
§ 8 Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden (Hundeverordnung) - Inkrafttreten
§ 8 Hundeverordnung · Inkrafttreten
1. Diese Verordnung tritt gleichzeitig mit dem Gesetz über das Halten von Hunden vom 7. November 2006 in Kraft. Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates.