Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
614.72 CH-SO

§ 7 Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden (Hundeverordnung) - Aufhebung bzw. Änderung bisherigen Rechts

Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (8 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 7 Hundeverordnung · Aufhebung bzw. Änderung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten alle damit in Widerspruch stehenden Vorschriften ausser Kraft. Insbesondere wird die Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden vom 27. September 1983 aufgehoben.

2. Die Änderungen wurden im entsprechenden Erlass nachgeführt.

← § 6 Hundeverordnung Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden (Hundeverordnung) - Vollzug, Aufsicht § 8 Hundeverordnung →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →