614.72
CH-SO
§ 7 Verordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden (Hundeverordnung) - Aufhebung bzw. Änderung bisherigen Rechts
§ 7 Hundeverordnung · Aufhebung bzw. Änderung bisherigen Rechts
1. Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung treten alle damit in Widerspruch stehenden Vorschriften ausser Kraft. Insbesondere wird die Vollzugsverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden vom 27. September 1983 aufgehoben.
2. Die Änderungen wurden im entsprechenden Erlass nachgeführt.