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614.175.51 USA CH-SO

Kanton Solothurn 614.175.51 (USA)

3 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
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Gesetzestext (3 Artikel)

1. Der zusätzliche Steuerrückbehalt USA wird mit der direkten Staatssteuer verrechnet.

1. Für die Organisation und das Verfahren werden die Bestimmungen der kantonalen Vollzugsverordnung vom 9. Mai 1944 zum Bundesratsbeschluss über die Verrechnungssteuer entsprechend anwendbar erklärt.

1. Diese Verordnung tritt mit Wirkung ab 1. Januar 1952, unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Eidgenössische Finanz- und Zolldepartement, nach der Publikation im Amtsblatt in Kraft.

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