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§ 7 Steuerverordnung Nr. 22: Elektronische Zustellung von Verfügungen und Rechnungen - E-Banking

Verfahrensbestimmungen
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§ 7 Steuerverordnung Nr. 22: Elektronische Zustellung von Verfügungen und Rechnungen · E-Banking

1. Die E-Informationen werden vom E-Dienstleister an das E-Banking der steuerpflichtigen Person übermittelt.

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