§ 5 Steuerverordnung Nr. 22: Elektronische Zustellung von Verfügungen und Rechnungen - Nutzungsbedingungen der E-Informationen
§ 5 Steuerverordnung Nr. 22: Elektronische Zustellung von Verfügungen und Rechnungen · Nutzungsbedingungen der E-Informationen
1. Meldet sich eine steuerpflichtige Person für die E-Zustellung von E-Informationen an, muss sie in die Nutzungsbedingungen einwilligen. Die Einwilligung erfolgt ausschliesslich elektronisch.
2. Ab dem Zeitpunkt der Einwilligung in die Nutzungsbedingungen erhält die steuerpflichtige Person die in § 1 Absatz 1 genannten Dokumente elektronisch zugestellt.
3. Mit der Einwilligung in die Nutzungsbedingungen erteilt die steuerpflichtige Person gleichzeitig die Einwilligung zur Abwicklung von Zahlungen über die E-Plattform des E-Dienstleisters.
4. Die Einwilligung in die Nutzungsbedingungen hat solange Gültigkeit, als keine Abmeldung durch die steuerpflichtige Person im Sinne von § 4 Absatz 2 erfolgt oder das kantonale Steueramt die Nutzungsbedinungen ändert.
5. Die steuerpflichtigen Personen sind über Änderungen der Nutzungsbedingungen zu informieren.