614.159.22
CH-SO
§ 4 Steuerverordnung Nr. 22: Elektronische Zustellung von Verfügungen und Rechnungen - An- und Abmeldung
An-/Abmeldung und Nutzungsbedingungen
§ 4 Steuerverordnung Nr. 22: Elektronische Zustellung von Verfügungen und Rechnungen · An- und Abmeldung
1. Die E-Zustellung von E-Informationen erfolgt nach vorgängiger Anmeldung durch die steuerpflichtige Person.
2. Eine An- und Abmeldung für die E-Zustellung von E-Informationen ist jederzeit möglich.
3. Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, sowie gemeinsam handelnde Personen, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter eingetragener Partnerschaft leben, haben eine gemeinsame E-Plattform zu bezeichnen, auf welcher die Zustellung von E-Informationen ausschliesslich zu erfolgen hat.
4. Im Zeitpunkt einer rechtlichen oder tatsächlichen Trennung oder Scheidung werden bestehende Anmeldungen für die Zustellung von E-Informationen deaktiviert.