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§ 3 Steuerverordnung Nr. 22: Elektronische Zustellung von Verfügungen und Rechnungen - E-Dienstleister und Datenschutz

E-Dienstleister und Datenschutz
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§ 3 Steuerverordnung Nr. 22: Elektronische Zustellung von Verfügungen und Rechnungen · E-Dienstleister und Datenschutz

1. Der Kanton Solothurn schliesst einen Vertrag mit einem E-Dienstleister ab. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Informationssicherheit und den Datenschutz bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen des Kantons Solothurn sind Bestandteil des Vertrages mit dem E-Dienstleister.

2. Das Steuergeheimnis gemäss § 128 StG gilt für E-Dienstleister und von diesen beigezogene Dritte.

3. Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) vom 21. Februar 2001 bleibt vorbehalten.

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