614.159.22
CH-SO
§ 3 Steuerverordnung Nr. 22: Elektronische Zustellung von Verfügungen und Rechnungen - E-Dienstleister und Datenschutz
E-Dienstleister und Datenschutz
§ 3 Steuerverordnung Nr. 22: Elektronische Zustellung von Verfügungen und Rechnungen · E-Dienstleister und Datenschutz
1. Der Kanton Solothurn schliesst einen Vertrag mit einem E-Dienstleister ab. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Informationssicherheit und den Datenschutz bei der Erbringung von Informatikdienstleistungen des Kantons Solothurn sind Bestandteil des Vertrages mit dem E-Dienstleister.
2. Das Steuergeheimnis gemäss § 128 StG gilt für E-Dienstleister und von diesen beigezogene Dritte.
3. Das Informations- und Datenschutzgesetz (InfoDG) vom 21. Februar 2001 bleibt vorbehalten.