§ 3 Steuerverordnung Nr. 21: Elektronisches Einreichen der Steuererklärung - 1. Authentisierung
§ 3 Steuerverordnung Nr. 21: Elektronisches Einreichen der Steuererklärung · 1. Authentisierung
1. Die steuerpflichtigen Personen erhalten zusammen mit dem Steuererklärungsformular einen persönlichen Zugangscode. Ehegatten sowie eingetragene Partnerinnen und Partner, die gemeinsam besteuert werden, erhalten einen gemeinsamen Zugangscode.
2. Für den Zugang zu eTax Solothurn muss sich die steuerpflichtige Person mit einer Mobiltelefonnummer und einer E-Mail-Adresse gemäss den Nutzungsvorschriften des kantonalen Steueramts registrieren und ein eigenes Konto erstellen.
3. Für jede erneute Anmeldung im eigenen Konto auf eTax Solothurn erhält die steuerpflichtige Person auf die registrierte Mobiltelefonnummer ein Einmalpasswort, mit dem sie sich einloggen kann.
4. Mit dem Zugangscode gemäss Absatz 1 kann sich die steuerpflichtige Person in ihrem Konto auf eTax Solothurn für das Erfassen der Steuererklärungsdaten und das elektronische Einreichen der Steuererklärung authentisieren. Die Eingabe des Zugangscodes ist nur beim ersten Mal nötig.
5. Das Verwenden des Zugangscodes ersetzt die persönliche Unterschrift und ermöglicht die persönliche Freigabe durch die steuerpflichtige Person.