614.159.21
CH-SO
§ 2 Steuerverordnung Nr. 21: Elektronisches Einreichen der Steuererklärung - 2. Bedingungen
Allgemeines
§ 2 Steuerverordnung Nr. 21: Elektronisches Einreichen der Steuererklärung · 2. Bedingungen
1. Steuerpflichtige Personen, welche die Steuererklärung elektronisch einreichen, müssen dafür die Steuerdeklarationslösung eTax Solothurn des kantonalen Steueramtes oder eine vom kantonalen Steueramt anerkannte Applikation verwenden. Das kantonale Steueramt gibt auf der Homepage die anerkannten Steuerdeklarationslösungen bekannt.
2. Die Belege, die vom kantonalen Steueramt verlangt werden, müssen zusammen mit der Steuererklärung ebenfalls in elektronischer Form übermittelt werden.