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§ 1 Steuerverordnung Nr. 21: Elektronisches Einreichen der Steuererklärung - 1. Elektronische Steuerdeklarationslösung

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§ 1 Steuerverordnung Nr. 21: Elektronisches Einreichen der Steuererklärung · 1. Elektronische Steuerdeklarationslösung

1. Das kantonale Steueramt stellt den im Kanton Solothurn steuerpflichtigen natürlichen und juristischen Personen über das Internet eine webbasierte Applikation für das elektronische Einreichen der Steuererklärung zur Verfügung (eTax Solothurn).

2. Mit dieser Steuerdeklarationslösung kann die Steuererklärung rechtsgültig elektronisch eingereicht werden.

3. Die Steuererklärung kann auch in Papierform eingereicht werden. Diese Verordnung regelt nur das elektronische Einreichen der Steuererklärung.

1. Elektronische Steuerdeklarationslösung § 2 Steuerverordnung Nr. 21: Elektronisches Einreichen der Steuererklärung →

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