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§ 3 Steuerverordnung Nr. 20: Anpassung von Tarifstufen, allgemeinen Abzügen und Sozialabzügen an die Teuerung - Freibetrag der Schenkungssteuer

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§ 3 Steuerverordnung Nr. 20: Anpassung von Tarifstufen, allgemeinen Abzügen und Sozialabzügen an die Teuerung · Freibetrag der Schenkungssteuer

1. Der Abzug gemäss § 239 Absatz 2 des Gesetzes von Zuwendungen, die der Schenkungssteuer unterliegen, wird ab dem 1. Januar 2024 auf Fr. 15'200.-- festgesetzt.

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