614.159.20
CH-SO
§ 3 Steuerverordnung Nr. 20: Anpassung von Tarifstufen, allgemeinen Abzügen und Sozialabzügen an die Teuerung - Freibetrag der Schenkungssteuer
§ 3 Steuerverordnung Nr. 20: Anpassung von Tarifstufen, allgemeinen Abzügen und Sozialabzügen an die Teuerung · Freibetrag der Schenkungssteuer
1. Der Abzug gemäss § 239 Absatz 2 des Gesetzes von Zuwendungen, die der Schenkungssteuer unterliegen, wird ab dem 1. Januar 2024 auf Fr. 15'200.-- festgesetzt.