614.159.18
CH-SO
§ 3 Steuerverordnung Nr. 18: Besteuerung nach dem Aufwand - Abzüge
§ 3 Steuerverordnung Nr. 18: Besteuerung nach dem Aufwand · Abzüge
1. Die allgemeinen Abzüge nach § 41 des Gesetzes und die Sozialabzüge nach §§ 43 und 71 des Gesetzes werden nicht zugelassen.