614.159.16
CH-SO
§ 3 Steuerverordnung Nr. 16: Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten von Liegenschaften im Privatvermögen - Versicherungsprämien
Gegenstand des Abzuges
§ 3 Steuerverordnung Nr. 16: Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten von Liegenschaften im Privatvermögen · Versicherungsprämien
1. Zu den Versicherungsprämien gehören die jährlichen Prämien für Versicherungen gegen Sachschaden (Gebäudeversicherung, Versicherung gegen Glas- und Wasserschaden) und Haftpflicht des Grundeigentümers.
2. Nicht abziehbar sind die Prämien für die Mobiliarversicherung.