614.159.11
CH-SO
§ 2 Steuerverordnung Nr. 11: Zahlungserleichterungen, Erlass und Abschreibungen - 2. Gesuch
Zahlungserleichterungen
§ 2 Steuerverordnung Nr. 11: Zahlungserleichterungen, Erlass und Abschreibungen · 2. Gesuch
1. Das Gesuch um Zahlungserleichterung ist mündlich oder schriftlich zu stellen. Das Gesuch ist zu begründen, Beweismittel sind beizulegen oder zu bezeichnen.