614.159.10
CH-SO
§ 2 Steuerverordnung Nr. 10 über Bezug, Fälligkeit und Verzinsung der Haupt- und Nebensteuern - 2. Bezugs- und Rückerstattungsminima
Bezug
§ 2 Steuerverordnung Nr. 10 über Bezug, Fälligkeit und Verzinsung der Haupt- und Nebensteuern · 2. Bezugs- und Rückerstattungsminima
1. Steuern und Zinsen einer Steuerperiode, Verrechnungssteuern eingeschlossen, die insgesamt weniger als 20 Franken betragen, werden nicht erhoben, Beträge unter 20 Franken nicht zurückerstattet.