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§ 6 Steuerverordnung Nr. 8: Auskünfte aus dem Steuerregister - 4. Inkrafttreten

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§ 6 Steuerverordnung Nr. 8: Auskünfte aus dem Steuerregister · 4. Inkrafttreten

1. Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. Die Steuerweisung Nr. 6 vom 10. Januar 1975 ist aufgehoben.

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