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§ 6 Steuerverordnung Nr. 6: Meldewesen und Amtshilfe im Steuerverfahren - IV. Schlussbestimmung

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§ 6 Steuerverordnung Nr. 6: Meldewesen und Amtshilfe im Steuerverfahren · IV. Schlussbestimmung

1. Diese Verordnung tritt mit der Publikation im Amtsblatt in Kraft.

2. Die Steuerweisung Nr. 4 vom 17. Dezember 1971 ist aufgehoben.

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