614.159.06
CH-SO
§ 4 Steuerverordnung Nr. 6: Meldewesen und Amtshilfe im Steuerverfahren - 2. Gemeinden
§ 4 Steuerverordnung Nr. 6: Meldewesen und Amtshilfe im Steuerverfahren · 2. Gemeinden
1. ...
2. Die Einwohnergemeinden melden dem Kantonalen Steueramt die Entschädigungen, die sie im Zusammenhang mit Planungsmassnahmen nach § 77 des Baugesetzes (materielle Enteignung, Schutzzonen usw.) ausgerichtet haben.