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4 Artikel / Bestimmungen · Schweiz · Kanton Solothurn
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Gesetzestext (4 Artikel)

1. Die Amtschreibereien melden nach Anordnung des Kantonalen Steueramtes fortlaufend die ihnen zur Kenntnis gelangten Rechtsgeschäfte, die Nebensteuern begründen.

2. ...

1. Die Amtschreibereien bereiten die Veranlagungen der Handänderungssteuer, der Nachlasstaxe und der Erbschaftssteuer vor. Sie wirken bei der Vorbereitung der Veranlagungen der Schenkungssteuer mit.

2. Die Betriebswirtschaftlichen Dienste des Finanzdepartements eröffnen die Veranlagungen der Nebensteuern, mit Ausnahme der Schenkungssteuer.

1. Das Kantonale Steueramt veranlagt die Nebensteuern und eröffnet die Veranlagungen der Schenkungssteuer.

2. Es entscheidet über Einsprachen, veranlagt die Nachsteuern und setzt die Bussen fest.

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