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§ 2 Steuerverordnung Nr. 2: Organisation des kantonalen Steuerwesens für die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer - 2. Veranlagung

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§ 2 Steuerverordnung Nr. 2: Organisation des kantonalen Steuerwesens für die Veranlagung der Grundstückgewinnsteuer · 2. Veranlagung

1. Die Grundstückgewinnsteuer wird vom Kantonalen Steueramt veranlagt.

2. ...

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