614.159.01
CH-SO
§ 3 Steuerverordnung Nr. 1: Organisation des kantonalen Steuerwesens für die Veranlagung der Haupt- und Nebensteuern des Staates und der direkten Bundessteuer - 3. Organisation
Das Kantonale Steueramt[[1]](#titletitle_text_fn_332948_2_1_c)
§ 3 Steuerverordnung Nr. 1: Organisation des kantonalen Steuerwesens für die Veranlagung der Haupt- und Nebensteuern des Staates und der direkten Bundessteuer · 3. Organisation
1. Das Finanzdepartement regelt die Organisation des Kantonalen Steueramtes. Es umschreibt Aufgaben und Befugnisse der einzelnen Abteilungen und Dienststellen.
2. Die Leitung des Kantonalen Steueramtes regelt die Unterschriftsberechtigung.
← § 2 Steuerverordnung Nr. 1: Organisation des kantonalen Steuerwesens für die Veranlagung der Haupt- und Nebensteuern des Staates und der direkten Bundessteuer
1. Stellung, Funktion
§ 4 Steuerverordnung Nr. 1: Organisation des kantonalen Steuerwesens für die Veranlagung der Haupt- und Nebensteuern des Staates und der direkten Bundessteuer →