614.159.01
CH-SO
§ 2 Steuerverordnung Nr. 1: Organisation des kantonalen Steuerwesens für die Veranlagung der Haupt- und Nebensteuern des Staates und der direkten Bundessteuer - 2. Aufgaben
Das Kantonale Steueramt[[1]](#titletitle_text_fn_332948_2_1_c)
§ 2 Steuerverordnung Nr. 1: Organisation des kantonalen Steuerwesens für die Veranlagung der Haupt- und Nebensteuern des Staates und der direkten Bundessteuer · 2. Aufgaben
1. Das Kantonale Steueramt leitet den Vollzug des Gesetzes und führt die Aufsicht über die Steuerveranlagung. Es sorgt für die richtige und einheitliche Veranlagung und trifft die dazu erforderlichen Anordnungen.
2. Das Kantonale Steueramt veranlagt die Steuern der natürlichen und juristischen Personen sowie die Nebensteuern (Handänderungssteuer, Nachlasstaxe, Erbschafts- und Schenkungssteuer) gemäss besonderer Verordnung.
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1. Stellung, Funktion
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