614.14
CH-SO
§ 2 Verordnung über das Abrechnungsverfahren beim Einheitsbezug von Staats- und Gemeindesteuern - Zinsen
§ 2 Verordnung über das Abrechnungsverfahren beim Einheitsbezug von Staats- und Gemeindesteuern · Zinsen
1. Verzugs- und Rückerstattungszinsen auf verspätet bzw. zuviel bezahlten Steuern werden dem Kanton und den Einwohner- und Kirchgemeinden anteilmässig gutgeschrieben bzw. belastet.