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614.14 CH-SO

§ 2 Verordnung über das Abrechnungsverfahren beim Einheitsbezug von Staats- und Gemeindesteuern - Zinsen

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§ 2 Verordnung über das Abrechnungsverfahren beim Einheitsbezug von Staats- und Gemeindesteuern · Zinsen

1. Verzugs- und Rückerstattungszinsen auf verspätet bzw. zuviel bezahlten Steuern werden dem Kanton und den Einwohner- und Kirchgemeinden anteilmässig gutgeschrieben bzw. belastet.

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