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614.12 CH-SO

§ 8 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern - Selbständige Erwerbstätigkeit § 23

Die direkte Staatssteuer - Die direkte Staatssteuer der natürlichen Personen
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§ 8 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern · Selbständige Erwerbstätigkeit § 23

1. Als selbständige Erwerbstätigkeit gilt insbesondere auch der gewerbsmässige Handel mit Liegenschaften und Wertschriften.

2. ...

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