614.12
CH-SO
§ 77 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern
Übergangs- und Schlussbestimmungen - Änderung bisherigen Rechts
§ 77 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern
1. Die Änderung wurde im entsprechenden Erlass nachgeführt.