614.12
CH-SO
§ 7 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern - Mithaftung der Ehegatten § 19 Abs. 1
Die direkte Staatssteuer - Die direkte Staatssteuer der natürlichen Personen
§ 7 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern · Mithaftung der Ehegatten § 19 Abs. 1
1. Die solidarische Haftung der Ehegatten für die Gesamtsteuer besteht für die Zeit der gemeinsamen Veranlagung.