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614.12 CH-SO

§ 7 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern - Mithaftung der Ehegatten § 19 Abs. 1

Die direkte Staatssteuer - Die direkte Staatssteuer der natürlichen Personen
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§ 7 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern · Mithaftung der Ehegatten § 19 Abs. 1

1. Die solidarische Haftung der Ehegatten für die Gesamtsteuer besteht für die Zeit der gemeinsamen Veranlagung.

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