614.12
CH-SO
§ 40 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern - Bemessung des Einkommens bei Beginn und Ende der Steuerpflicht §§ 74 Abs. 3 und 4, 75 Abs. 2 und 3
Die direkte Staatssteuer - Die direkte Staatssteuer der natürlichen Personen
§ 40 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern · Bemessung des Einkommens bei Beginn und Ende der Steuerpflicht §§ 74 Abs. 3 und 4, 75 Abs. 2 und 3
1. Endet die Steuerpflicht einer Person, die eine selbständige Erwerbstätigkeit ausgeübt hat, zufolge Tod oder Wegzug ins Ausland, ist auf diesen Zeitpunkt ein Geschäftsabschluss zu erstellen, auch wenn im Falle des Todes der überlebende Ehegatte die Geschäftstätigkeit weiterführt.
2. Einkünfte fliessen regelmässig, wenn sie im Verlaufe der Steuerperiode wiederkehrend, in der Regel monatlich, quartals- oder semesterweise, anfallen.