614.12
CH-SO
§ 28 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern - Liquidationsgewinne bei Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit § 47ter
Die direkte Staatssteuer - Die direkte Staatssteuer der natürlichen Personen
§ 28 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern · Liquidationsgewinne bei Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit § 47ter
1. Die Voraussetzungen und Folgen der erleichterten Besteuerung von Liquidationsgewinnen gemäss § 47ter des Gesetzes sowie die Berechnung des steuerbaren Liquidationsgewinnes richten sich, soweit das Gesetz keine Regelung enthält, nach dem Bundesrecht.
2. Die Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit ist sinngemäss anwendbar.