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614.12 CH-SO

§ 26 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern - Steuersätze der Einkommenssteuer § 44

Die direkte Staatssteuer - Die direkte Staatssteuer der natürlichen Personen
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§ 26 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern · Steuersätze der Einkommenssteuer § 44

1. Als mit dem Steuerpflichtigen zusammenlebend gelten Kinder, die im Haushalt des Steuerpflichtigen Wohnsitz haben.

2. ...

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