614.12
CH-SO
§ 26 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern - Steuersätze der Einkommenssteuer § 44
Die direkte Staatssteuer - Die direkte Staatssteuer der natürlichen Personen
§ 26 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern · Steuersätze der Einkommenssteuer § 44
1. Als mit dem Steuerpflichtigen zusammenlebend gelten Kinder, die im Haushalt des Steuerpflichtigen Wohnsitz haben.
2. ...