614.12
CH-SO
§ 15 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern - Ermittlung des Reineinkommens bei selbständiger Erwerbstätigkeit im allgemeinen § 34
Die direkte Staatssteuer - Die direkte Staatssteuer der natürlichen Personen
§ 15 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern · Ermittlung des Reineinkommens bei selbständiger Erwerbstätigkeit im allgemeinen § 34
1. Prämien für Risikoversicherungen gelten als geschäfts- oder berufsmässig begründete Kosten, solange die Versicherung als notwendige Sicherheit für geschäftliche Kredite dient.
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