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§ 14 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern - Steuerfreie Einkünfte § 32 Bst. d

Die direkte Staatssteuer - Die direkte Staatssteuer der natürlichen Personen
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§ 14 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern · Steuerfreie Einkünfte § 32 Bst. d

1. Steuerfreie Unterstützungen sind Leistungen, die zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes gewährt werden.

2. Steuerfreie Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln sind Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Erlasse wie Ergänzungsleistungen zur AHV, IV, Hilflosenentschädigungen der AHV, IV und SUVA sowie Unterstützungen von Armenbehörden und Fürsorgeämtern.

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