614.12
CH-SO
§ 14 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern - Steuerfreie Einkünfte § 32 Bst. d
Die direkte Staatssteuer - Die direkte Staatssteuer der natürlichen Personen
§ 14 Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern · Steuerfreie Einkünfte § 32 Bst. d
1. Steuerfreie Unterstützungen sind Leistungen, die zur Bestreitung des notwendigen Lebensunterhaltes gewährt werden.
2. Steuerfreie Unterstützungen aus öffentlichen Mitteln sind Leistungen aufgrund öffentlich-rechtlicher Erlasse wie Ergänzungsleistungen zur AHV, IV, Hilflosenentschädigungen der AHV, IV und SUVA sowie Unterstützungen von Armenbehörden und Fürsorgeämtern.