614.11
CH-SO
§ 286 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 3. Vereinfachte Nachbesteuerung von Erben
Übergangs- und Schlussbestimmungen zur Teilrevision 2006
§ 286 Steuergesetz · 3. Vereinfachte Nachbesteuerung von Erben
1. § 172bis ist auf Erbgänge, die vor dem 1. Januar 2010 eröffnet wurden, nicht anwendbar.