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614.11 CH-SO

§ 286 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 3. Vereinfachte Nachbesteuerung von Erben

Übergangs- und Schlussbestimmungen zur Teilrevision 2006
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§ 286 Steuergesetz · 3. Vereinfachte Nachbesteuerung von Erben

1. § 172bis ist auf Erbgänge, die vor dem 1. Januar 2010 eröffnet wurden, nicht anwendbar.

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