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614.11 CH-SO

§ 273 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - I. Änderung bisherigen Rechts

Übergangs- und Schlussbestimmungen zur Teilrevision 1999
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§ 273 Steuergesetz · I. Änderung bisherigen Rechts

1. Mit dem Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung sind alle ihr widersprechenden Bestimmungen aufgehoben, insbesondere § 105 Absatz 1 Buchstabe e des Gemeindegesetzes vom 16. Februar 1992.

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