614.11
CH-SO
§ 272 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 7. Anpassung der Gemeindesteuerreglemente
Übergangs- und Schlussbestimmungen zur Teilrevision 1994
§ 272 Steuergesetz · 7. Anpassung der Gemeindesteuerreglemente
1. Die Gemeinden haben auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gesetzesänderung ihre Steuerreglemente den neuen Bestimmungen anzupassen.