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614.11 CH-SO

§ 272 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 7. Anpassung der Gemeindesteuerreglemente

Übergangs- und Schlussbestimmungen zur Teilrevision 1994
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§ 272 Steuergesetz · 7. Anpassung der Gemeindesteuerreglemente

1. Die Gemeinden haben auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Gesetzesänderung ihre Steuerreglemente den neuen Bestimmungen anzupassen.

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