614.11
CH-SO
§ 267 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 2. Grundstückgewinnsteuer
Übergangs- und Schlussbestimmungen zur Teilrevision 1994
§ 267 Steuergesetz · 2. Grundstückgewinnsteuer
1. Die neuen Bestimmungen über den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung sind anwendbar, wenn die Veräusserung nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung stattfindet.