Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
614.11 CH-SO

§ 267 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 2. Grundstückgewinnsteuer

Übergangs- und Schlussbestimmungen zur Teilrevision 1994
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (324 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 267 Steuergesetz · 2. Grundstückgewinnsteuer

1. Die neuen Bestimmungen über den Aufschub der Grundstückgewinnsteuer bei Ersatzbeschaffung sind anwendbar, wenn die Veräusserung nach Inkrafttreten dieser Gesetzesänderung stattfindet.

← § 266 Steuergesetz Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - I. Gegenstand des Gesetzes 1. Staatssteuern § 268 Steuergesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →