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614.11 CH-SO

§ 263 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 3. Anpassung der Steuerreglemente der Gemeinden

Übergangs- und Schlussbestimmungen
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§ 263 Steuergesetz · 3. Anpassung der Steuerreglemente der Gemeinden

1. Die Gemeinden haben auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes ihre Steuerreglemente den neuen Bestimmungen anzupassen.

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