614.11
CH-SO
§ 263 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - 3. Anpassung der Steuerreglemente der Gemeinden
Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 263 Steuergesetz · 3. Anpassung der Steuerreglemente der Gemeinden
1. Die Gemeinden haben auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes ihre Steuerreglemente den neuen Bestimmungen anzupassen.