614.11
CH-SO
§ 222 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - IV. Berechnung
Die Nebensteuern des Staates - Erbschafts- und Schenkungssteuer - Nachlasstaxe
§ 222 Steuergesetz · IV. Berechnung
1. Die Nachlasstaxe beträgt
8 Promille von den ersten 500’000 Franken
10 Promille von den nächsten 500’000 Franken
13 Promille von den nächsten 500’000 Franken
17 Promille von den nächsten 500’000 Franken.