Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
614.11 CH-SO

§ 222 Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - IV. Berechnung

Die Nebensteuern des Staates - Erbschafts- und Schenkungssteuer - Nachlasstaxe
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (324 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 222 Steuergesetz · IV. Berechnung

1. Die Nachlasstaxe beträgt

8 Promille von den ersten 500’000 Franken

10 Promille von den nächsten 500’000 Franken

13 Promille von den nächsten 500’000 Franken

17 Promille von den nächsten 500’000 Franken.

← § 221 Steuergesetz Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (Steuergesetz) - I. Gegenstand des Gesetzes 1. Staatssteuern § 223 Steuergesetz →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →